Artikel 12 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, dem Kind das Recht auf freie Meinungsäußerung zuzusichern. Dieses Recht soll in zweierlei Hinsicht beschränkt sein: Es soll nur solchen Kindern zugesichert sein, die fähig sind, sich eine eigene Meinung zu bilden. Außerdem soll dieses Recht nur gelten „in allen das Kind berührenden Angelegenheiten”. Demgegenüber sichert […]
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