Artikel 33 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem wirksamen Schutz von Kindern gegen Suchtgefahren. Der Missbrauch von Betäubungsmitteln und Rauschgiften ist kein Problem, das allein Kinder betrifft. Andererseits ist anerkannt, dass Kinder bei der Bekämpfung des Betäubungsmittelmissbrauchs eines besonderen Schutzes bedürfen, zumal da die Abgabe von Rauschgift an Kinder
↧